Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Verkauf und die Lieferung von Heizöl
für den Verkauf und die Lieferung von Heizöl
AGB als PDF herunterladen§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Heizöl zwischen der Benno Forderer GmbH, Fasanenweg 21, 88410 Bad Wurzach (im Folgenden „Verkäufer“) und ihren Kunden. Das gilt für Bestellungen über die Website ebenso wie für Bestellungen per Telefon oder E-Mail.
(2) Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist, wer den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken schließt. Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Verkäufer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer ihnen nicht widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen liefert.
§ 2 Bestellung und Vertragsschluss
(1) Auf der Preisseite wählt der Kunde Sorte und Liefermenge. Im Bestellfenster gibt er Rechnungsadresse und gegebenenfalls eine abweichende Lieferadresse ein. Vor dem Absenden sieht er eine Zusammenfassung mit Liefermenge, Preis und Rechnungsbetrag und kann alle Angaben prüfen und jederzeit korrigieren.
(2) Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab. Mit dem Absenden der Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande. Der Kunde erhält unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail mit allen Bestelldaten.
(3) Bei Bestellungen per Telefon kommt der Kaufvertrag mit der mündlichen Einigung über Sorte, Menge und Preis zustande.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Die Bestelldaten erhält der Kunde mit der Bestätigung per E-Mail. Diese Geschäftsbedingungen kann er jederzeit auf dieser Seite abrufen, als PDF herunterladen, speichern und ausdrucken. Mit der Bestätigung per E-Mail erhält er sie zusätzlich als PDF-Datei.
(5) Sammelbestellungen: Bestellen mehrere Kunden gemeinsam, gibt ein Ansprechpartner die Bestellung im Namen und im Auftrag aller Teilnehmer ab. Der Ansprechpartner muss nicht selbst Heizöl mitbestellen. Er erhält die Bestätigung mit allen Bestelldaten und weist alle Teilnehmer vor der Bestellung auf diese Geschäftsbedingungen hin. Der Preis je 100 Liter richtet sich nach der Gesamtmenge und der Zahl der Entladestellen; Teilnehmer mit derselben Lieferadresse haben eine gemeinsame Entladestelle. Jeder Teilnehmer erhält eine eigene Rechnung über seine Liefermenge, zuzüglich der Anfahrtspauschale nach § 3 Absatz 2 für jeden Teilnehmer, auch wenn sich mehrere Teilnehmer eine Entladestelle teilen.
(6) Haftung bei Sammelbestellungen: Die Teilnehmer einer Sammelbestellung haften als Gesamtschuldner für den Kaufpreis der gesamten Sammellieferung, nicht nur für ihre eigene Liefermenge und nicht allein der Ansprechpartner (§§ 421, 427 BGB). Fällt ein Teilnehmer aus, zum Beispiel weil er seine Rechnung nicht bezahlt, kann der Verkäufer den offenen Betrag von jedem anderen Teilnehmer verlangen. Daran ändert es nichts, dass jeder Teilnehmer eine eigene Rechnung erhält. Den ausgefallenen Betrag tragen die übrigen Teilnehmer untereinander gemeinsam (§ 426 Absatz 1 BGB). Ein Ansprechpartner, der selbst kein Heizöl mitbestellt, haftet nicht für den Kaufpreis; bestellt er für einen Teilnehmer ohne dessen Auftrag, haftet er nach § 179 BGB.
§ 3 Preise
(1) Es gelten die Preise, die beim Absenden der Bestellung auf der Preisseite angezeigt werden, bei telefonischen Bestellungen die im Gespräch vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich frei Haus im Liefergebiet. Die Gesamtbeträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
(2) Zusätzlich zum Heizölpreis berechnet der Verkäufer je Lieferung eine Anfahrtspauschale. Ihre Höhe steht auf der Preisseite, im angezeigten Gesamtbetrag ist sie bereits enthalten.
(3) Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge laut Messbeleg des geeichten Zählwerks. Gemessen und abgerechnet wird temperaturbereinigt, also umgerechnet auf eine Heizöltemperatur von 15 °C. Kann weniger als die bestellte Menge geliefert werden, weil der Tank nicht mehr aufnimmt, gilt der Preis je 100 Liter der Mengenstufe, die der gelieferten Menge entspricht, bei Zwischenwerten der nächstniedrigeren Stufe. Mehr als die bestellte Menge wird nur nach Absprache mit dem Kunden geliefert.
(4) Ändern sich zwischen Vertragsschluss und Lieferung gesetzliche Steuern oder Abgaben auf Heizöl, zum Beispiel Energiesteuer oder CO₂-Preis, darf der Verkäufer den Preis im gleichen Umfang anpassen. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt.
§ 4 Lieferung
(1) Der Verkäufer liefert in Bad Wurzach und im Umkreis von circa 30 bis 40 km. Die Grenzen zeigt die Seite Liefergebiet.
(2) Den Liefertermin stimmt der Verkäufer nach Eingang der Bestellung mit dem Kunden ab. Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, ein fester Termin wurde ausdrücklich vereinbart.
(3) Kann der Verkäufer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig liefern, zum Beispiel wegen Glätte, Hochwasser, Straßensperrungen oder Lieferausfällen von Raffinerien und Tanklagern, verschiebt sich der Liefertermin um die Dauer der Behinderung. Der Verkäufer informiert den Kunden darüber unverzüglich.
(4) Dauert eine solche Behinderung länger als drei Monate, dürfen beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen erstattet der Verkäufer unverzüglich.
(5) Wird der Verkäufer selbst von seinem Lieferanten nicht beliefert, obwohl er das Heizöl rechtzeitig und verbindlich bestellt hat, und hat er das nicht zu vertreten, ist er von der Lieferpflicht befreit. Er informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich und erstattet bereits geleistete Zahlungen sofort.
(6) Der Kunde sorgt dafür, dass der Tankwagen die Lieferstelle gefahrlos erreichen und wieder verlassen kann. Die Zufahrt muss für einen voll beladenen Tankwagen ausreichend befestigt und tragfähig sein, der Einfüllstutzen muss frei zugänglich sein. Ist eine Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich, kann der Verkäufer die nachgewiesenen Kosten der vergeblichen Anfahrt verlangen.
(7) Entstehen Schäden an Zufahrt, Hof oder Pflaster, weil die vom Kunden angegebene oder gewünschte Zufahrt nicht ausreichend tragfähig ist, haftet dafür der Kunde, soweit ihn ein Verschulden trifft. Die Haftung des Verkäufers für ein Verschulden seines Fahrers bleibt davon unberührt.
(8) Ist der Kunde bei der Lieferung nicht anwesend, kann er eine andere Person benennen, zum Beispiel einen Nachbarn oder Mieter. Diese Person darf die Lieferung für ihn entgegennehmen und den Lieferschein unterschreiben.
§ 5 Tankanlage des Kunden
(1) Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand seiner Tankanlage verantwortlich, insbesondere für Grenzwertgeber, Füllleitung und Entlüftung sowie für die vorgeschriebenen Prüfungen.
(2) Der Kunde nennt auf Nachfrage das Fassungsvermögen seines Tanks und die ungefähre Restmenge.
(3) Der Fahrer darf die Befüllung ablehnen, wenn die Anlage erkennbar nicht sicher ist. In diesem Fall gilt § 4 Absatz 6.
(4) Für Schäden, die durch eine mangelhafte Tankanlage oder durch falsche Angaben des Kunden entstehen, haftet der Kunde, soweit ihn ein Verschulden trifft.
§ 6 Gefahrübergang und Eigentum
(1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Heizöl die Schlauchkupplung am Einfüllstutzen seines Tanks passiert hat. Wird ein kleiner Tank ohne Füllleitung mit der Zapfpistole befüllt, geht die Gefahr über, sobald das Heizöl in den Tank läuft.
(2) Das Heizöl bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Wird es mit bereits vorhandenem Heizöl vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der gelieferten zur vorhandenen Menge.
§ 7 Zahlung
(1) Der Kunde kann wählen: Er zahlt bei Lieferung in bar oder mit EC-Karte, oder er überweist den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto.
(2) Bei einer Überweisung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Betrag auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist. Nach Ablauf der 14 Tage gerät der Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug.
(3) Skonto wird nicht gewährt.
(4) Für den Zahlungsverzug gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen. Der Verkäufer darf weitere Lieferungen dann von Barzahlung bei Lieferung oder von Vorauszahlung abhängig machen.
§ 8 Qualität und Mängel
(1) Heizöl Standard entspricht Heizöl EL schwefelarm nach DIN 51603-1. Premium-Heizöl erfüllt dieselbe Norm und enthält zusätzlich Additive.
(2) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(3) Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung, schriftlich melden (§ 377 HGB). Verbraucher bitten wir, Mängel möglichst bald zu melden. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.
§ 9 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst möglich macht und auf die der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
(3) Diese Beschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und Beauftragte des Verkäufers.
§ 10 Kein Widerrufsrecht
Bei der Lieferung von Heizöl besteht kein Widerrufsrecht, weil der Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat (§ 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB).
§ 11 Streitbeilegung
Der Verkäufer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 Datenschutz und Prüfung der Zahlungsfähigkeit
(1) Zahlt der Kunde per Überweisung nach Lieferung, liefert der Verkäufer vor der Bezahlung. In diesen Fällen kann der Verkäufer bei einer Wirtschaftsauskunftei Auskünfte zur Zahlungsfähigkeit des Kunden einholen. Je nach Ergebnis kann er Barzahlung bei Lieferung oder Vorauszahlung verlangen.
(2) Wie der Verkäufer personenbezogene Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers, soweit der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Verkäufer darf auch am Sitz des Kunden klagen.
(3) Sind einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
§ 14 Hinweise zu Energiesteuer und Energieeffizienz
(1) Pflichthinweis für Heizöl EL: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
(2) Informationen zur Wirksamkeit von Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und zu passenden Angeboten finden Sie in der Anbieterliste und den Berichten der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de. Dort stehen auch Kontaktdaten von Verbraucherorganisationen und Energieagenturen, die zu Energieeffizienz beraten.
Stand: Oktober 2026